Sie können den Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung 2022 sowohl formlos telefonisch stellen, besser ist es jedoch schriftlich. Sie können den Antrag mit stillschweigender Zustimmung formulieren, hören Sie dann nichts mehr vom Finanzamt, gilt ihr Antrag als angenommen. Vier bis sechs Wochen werden von den Finanzbehörden meistens ohne weitere Nachfrage akzeptiert. Das sollte allerdings nicht zur Gewohnheit werden. Bei wiederholtem Antrag auf Fristverlängerung wird das Finanzamt Ihnen irgendwann einen Riegel vorschieben und den Antrag ablehnen.
Versäumen Sie die Frist allerdings einfach, ohne um eine Fristverlängerung gebeten zu haben, kann dies schnell teuer werden für Sie. Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät abgegeben wurde, 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer abzüglich der gegebenenfalls gezahlten Vorauszahlungen, mindestens aber 25 Euro. Maximal können Steuerpflichtigen, die Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, 25.000 Euro Strafe auferlegt werden.
Es liegt im Ermessen des Finanzbeamten, ob er Ihnen eine Versäumnisgebühr berechnet oder ob er davon absieht. Vor allem in der Zeitspanne zwischen dem regulären Abgabetermin am 31. Juli und der für Steuerberater geltenden Frist am 28. Februar sind die Sachbearbeiter oftmals kulant. Ihre Chancen auf Kulanz können steigen, wenn Sie einen guten Grund für Ihr Versäumnis haben und diesen dem Finanzamt mitteilen. Der Finanzbeamte kann jedoch nicht in der Höhe der Säumnisgebühr variieren, nur in der Entscheidung, ob er eine Strafe erteilt oder nicht. Der Zuschlag wird automatisch festgelegt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nachgereicht wird. Hierbei wird die (längere) Frist für Steuerberater berücksichtigt, falls Sie sich als Steuerzahler spontan entscheiden aufgrund Ihrer Fristversäumnis einen Steuerberater zu beauftragen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Steuererklärung mindestens 15 Monate zu spät eingereicht wird, kann es richtig teuer werden. Monatlich werden auf den Säumniszuschlag 0,5 Prozent Zinsen gerechnet. Innerhalb eines Jahres kann sich hier eine saftige Strafe ansammeln. Wiederholungstäter sieht das Finanzamt absolut nicht gern. Wer mehr als einmal vergisst, seine Steuererklärung fristgerecht einzureichen kann mit besonderer Strenge rechnen. Außerdem drohen Zwangsgelder und hohe Zinsen.
Achten Sie also darauf Ihre Steuererklärung immer fristgerecht einzureichen. Wenn Sie absehen können, dass Sie es nicht bis zum 31. Juli schaffen, beantragen Sie so früh wie möglich eine Fristverlängerung.
Das Finanzamt ist während der Corona Krise vor allem bei Pflegekräften oder Müttern und Vätern, die im Homeoffice zusätzlich ihre Kinder betreuen müssen, teilweise auch nach Ablauf der Frist noch kulant bei einem rückwirkenden Antrag auf Fristverlängerung. Erklären Sie, warum Sie zu spät dran sind und nennen Sie einen festen Termin, zu welchem Sie Ihre Steuererklärung nachreichen. Ansonsten bleibt Ihnen noch die Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Die Kosten für den Steuerberater können durchaus aber auch höher ausfallen, als die der Versäumnisgebühr. Eine Gegenrechnung ist hier für Sie sinnvoll.