Mit dem Steuerfreibetrag in der Steuererklärung 2022 für Ehrenamtliche und Übungsleiter belohnt der Fiskus ehrenamtliches Engagement. Dabei handelt es sich um eine Übungsleiterpauschale und eine Ehrenamtspauschale. Darüber können sich alle freuen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt haben. Ab 2021 gelten sind statt wie bisher 720 Euro nun 840 Euro für Ehrenamtliche steuerfrei und somit auch sozialabgabenfrei. Es bringt aber leider nichts, mehrere Ehrenämter zu übernehmen, um die steuerlichen Vorzüge doppelt oder dreifach zu genießen. Der Pauschbetrag ist hier auf ein Ehrenamt begrenzt und kann nicht auf mehrere übertragen werden.
Die Ehrenamtspauschale ist natürlich aber auch an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Wichtig für die steuerfreien Entschädigungsleistungen für ein Ehrenamt sind, dass Sie sie nebenberuflich ausüben und die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit im Hauptberuf ausgeübt wird. Dies gilt auch für Arbeitslose, Studenten oder Hausfrauen.
Kleiner Tipp: Wenn Sie nicht an andere Stelle angestellt sind, können Sie Ihr Ehrenamt auch als Arbeitnehmer ausüben und somit zusätzlich den Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.000 Euro in Anspruch nehmen. Durch das Ehrenamt können Sie dann dadurch bis zu 1.840 Euro steuerfrei verdienen.
Als begünstigungsfähiges Ehrenamt gelten nur ideelle Tätigkeiten mit Dienst an der Gemeinde oder der Kirche. Bei wirtschaftlichen Zusammenhängen wird das Ehrenamt nicht mit dem steuerlichen Freibetrag belohnt. Wenn Sie als Arbeitnehmer mehr als 840 Euro innerhalb des Steuerjahres durch das Ehrenamt verdienen, müssen Sie den Mehrbetrag versteuern und in Anlage N Zeile 21 in Ihrer Steuererklärung angeben. In Zeile 27 tragen Sie Ihre steuerfreien Aufwandsentschädigungen aus dem Ehrenamt ein. Außerdem muss das Ehrenamt entweder im öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Bereich sein, sodass Sie die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr für sich beanspruchen können. Sollten Sie Kosten haben durch das Ehrenamt, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Aufwendungen können in der Anlage N ab Zeile 31 eingetragen werden.
Sie können nicht mehrere Steuerfreigrenzen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten zeitgleich in Anspruch nehmen. Sind Sie als Übungsleiter aktiv gewesen und möchten Ihren steuerlichen Freibetrag in Anspruch nehmen, können Sie nicht auch die Ehrenamtspauschale bei der Steuererklärung angeben.
Doch auch Übungsleiter und Betreuer können sich über 600 Euro mehr im Jahr freuen, denn die Pauschale steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro, die steuer- und sozialabgabenfrei verdient werden dürfen. Als Übungsleiter oder Betreuer zählen beispielsweise Dozenten, Trainer oder Betreuer in der Jugend- und Altenpflege, aber auch Musiklehrer, oder Erzieher in gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereichen. Auch freiwillige Helfer beim DLRG oder bei der freiwilligen Feuerwehr haben einen Anspruch auf die Pauschale für Übungsleiter und Betreuer.
Interessant wird dies auch für die fleißigen Helfer in den Corona Testzentren und den Impfzentren. Wenn Sie nebenberuflich in einer solchen Einrichtung arbeiten und beispielsweise Aufklärungsgespräche geführt haben oder bei der Impfung geholfen haben, zählen Sie auch zu den Übungsleitern und dürfen demnach die Pauschale von 3.000 Euro in Anspruch nehmen.
Doch Achtung: Die 3.000 Euro gelten nicht pro ehrenamtliche Tätigkeit. Wenn Sie also als Dozent an der Fachhochschule aktiv sind und dabei 2.000 Euro im Jahr verdienen, können Sie aus Ihrer freiwilligen Tätigkeit im Impfzentrum nur noch bis zu 1.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen.
Doch auch bei dieser Pauschale müssen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit von Ihnen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Die erhaltene Einnahme können Sie als Arbeitnehmer in der Anlage N in Zeile 27 angeben. Sollten Sie mehr als 3.000 Euro verdient haben, müssen Sie den Überschuss in Zeile 21 angeben. Aufwendungen, die Sie aufgrund Ihrem nebenberuflichen Ehrenamt hatten können ab Zeile 31 eingetragen werden.
Sowohl der Anspruch auf die Übungsleiterpauschale als auch auf die Ehrenamtspauschale ist für ein Jahr vorhanden. Sie können theoretisch den steuerlichen Freibetrag auch in nur wenigen Monaten eingenommen haben und können trotzdem für das gesamte Jahr die steuerfreie Summe von 840 Euro oder 3.000 Euro angeben. Es macht demnach keinen Unterschied in welchem Zeitraum Sie den Betrag eingenommen haben.
Auch hier gilt, wenn Sie keine sonstige Anstellung haben, können Sie mit einem festen Arbeitsvertrag Ihr Ehrenamt als Angestellter ausüben. Dann erhalten Sie zusätzlich zu den 3.000 Euro noch die 1.000 Euro des Arbeitnehmer Pauschbetrags steuerfrei und können so bis zu 4.000 Euro steuerfrei verdienen.
Um noch mehr Steuern zu sparen, haben Sie auch ein Anrecht darauf, die Kosten, die Sie innerhalb Ihrer Organisation selbst tragen mussten, zurückzubekommen. Möchten Sie von Ihrer Organisation jedoch kein Geld nehmen, können Sie die angefallenen Kosten mithilfe einer schriftlichen Aufwandsspende als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen. So sparen Sie noch zusätzlich zu dem Freibetrag.
Sind Sie auf Minijob-Basis beschäftigt, können Sie trotzdem die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Sie können sie sich entweder gleich auszahlen lassen oder aber auch die 3.000 Euro auf das ganze Jahr verteilen. So verdienen Sie bis zu 700 Euro im Monat komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Gut zu wissen: Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 oder 2 beziehen, werden die Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten innerhalb der jeweiligen Freibeträge nicht auf das Einkommen drauf gerechnet.