In der Steuererklärung 2022 gilt:
Die Corona Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft, sondern auch auf den einzelnen Bürger. Vor allem Eltern sind stark betroffen von der aktuellen Situation. Sie stehen unter einem gewaltigen Druck neben dem Homeoffice auch noch die Kinder zu Hause betreuen zu müssen.
Für diese Situation gibt es für Eltern, die gesetzlich versichert sind, einen zusätzlichen Anspruch auf weitere Kinderkrankentage. Die Anzahl wurde auf 30 Tage pro Elternteil erhöht. Für Alleinerziehende gilt das doppelte. Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil einen erhöhten Anspruch bis maximal 65 Kinderkrankentage im Jahr.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen den Eltern für diese Tage 90 Prozent des Nettogehaltes. Sie müssen diese Einkünfte nicht versteuern, doch wie das Kurzarbeitergeld unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet sie erhöhen den persönlichen Steuersatz und Sie müssen womöglich mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Für alle kindergeldberechtigten Eltern gibt es zusätzlich einen Kinderbonus. 2020 lag er bei 300 Euro pro Kind, 2021 bei 150 Euro, 2022 sind es 100 Euro. Der Bonus an sich ist steuerfrei, Sie müssen ihn jedoch in der Anlage Kind in Zeile 6 eintragen, da das Finanzamt immer prüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld sich für Sie mehr lohnt.
Auch Eltern, die privat versichert sind, oder Ihren Anspruch auf die Kinderkrankentage schon aufgebraucht haben, können diese Regelung nach Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Anspruch nehmen. Betroffene erhalten für bis zu 10 Wochen 67 Prozent ihres Nettoverdienstes, maximal aber 2.016 Euro monatlich. Die Entschädigung selbst ist steuerfrei, auch sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.