In der Steuererklärung 2022 gilt:
Seit dem 01. Juli 2021 gilt die Homeoffice Pflicht, die aufgrund der Corona Pandemie von der Bundesregierung beschlossen wurde, nicht mehr. Dies führt dazu, dass wieder vermehrt in den Firmenräumen gearbeitet wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass den Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche kostenlose Corona-Test angeboten werden. Arbeitgeber können jedoch, trotz der Aufhebung der gesetzlichen Pflicht zum Homeoffice, ihren Angestellten weiterhin gestatten, in den eigenen vier Wänden für das Unternehmen zu arbeiten. Wie sich im Laufe der Pandemie zeigte, können dadurch die Infektionszahlen deutlich reduziert werden..
Vor der Corona Pandemie mussten sehr strenge Regeln erfüllt werden, damit es möglich war, die Aufwendungen für das Homeoffice von den Steuern abzusetzen. Diese gelten auch weiterhin, wenn man ein Arbeitszimmer hat und dieses höchstens zu 10 Prozent privat genutzt wird. Außerdem muss es auch der hauptsächliche Ort sein, an dem die berufliche Tätigkeit ausgeführt wird.
Sind diese Punkte erfüllt und ist der Raum durch eine Tür von anderen Räumen getrennt, so können Miete und Nebenkosten anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Auch wenn das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt für die Ausübung des Berufes ist, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können jährlich bis zu 1.250 Euro der Aufwendungen abgesetzt werden. Da bereits 2020 Millionen Arbeitnehmer erstmals zu Hause arbeiten musste, kaum jedoch jemand ein ganzes Zimmer zur Berufsausübung zur Verfügung hatte, musste oft auch das Wohn- oder Esszimmer zum neuen Arbeitsplatz umfunktioniert werden. Dass es hierbei nicht immer möglich ist, die Räumlichkeiten nur zum Arbeiten zu nutzen,sondern die eigenen vier Wände eher der Mittelpunkt des (Familien-) Lebens oder der Freizeit ist, ist selbsterklärend. Damit die Arbeitnehmer nicht die finanziellen Konsequenzen alleine tragen müssen oder sich aber gleich ein ganzes Zimmer nur zum Arbeiten einrichten müssen, gab es vom Staat eine andere Lösung.
Die Reaktion des Fiskus auf diese Situation war die Einführung einer Pauschale für das häusliche Büro. Sie gilt befristet und Arbeitnehmer bekommen maximal 600 Euro im Jahr (5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice). Sie kann für bis zu 120 Arbeitstage im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und erhöht. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Pro Tag können Steuerpflichtige dann sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Diese Pauschale gilt jedoch nur, wenn tatsächlich den ganzen Tag über zu Hause gearbeitet wurde. Wenn Sie aus beruflichen Gründen die eigenen vier Wände verlassen haben, beispielsweise für ein Geschäftsessen, einen beruflichen Termin oder aber auch, wenn Sie kurz ins Büro gefahren sind, um dort Post abzuholen, können Sie für diesen Tag keine Homeoffice Pauschale geltend machen. In diesem Fall ist es Ihnen möglich für diesen Tag Ihre Fahrtkosten anzugeben und steuerlich geltend zu machen.
Die Homeoffice Pauschale zählt zu den Werbungskosten, demnach kommen Sie nur durch die Pauschale von maximal 600 Euro nicht über den allgemeinen Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.200 Euro. Womöglich lohnt es sich hier für Sie, die Ausstattung zum Homeoffice im selben Jahr zu kaufen und demzufolge auch als Werbekosten in der Steuererklärung anzugeben. Den neuen Computer, den Sie für das Homeoffice brauchen oder die Schreibmaterialien lassen sich in diesem Zuge absetzen. 2020 war diese Situation noch relativ neu, deswegen fiel die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung unter sonstige Werbungskosten. Dies ändert sich ab 2021 mit einem extra Kästchen, in der Sie die Werbungskosten durch das Homeoffice angeben können.
Da die Homeoffice Pauschale speziell Pendler in der aktuellen Corona Situation entlasten soll, bietet sie auch 2022 eine Möglichkeit die Einkommensteuer zu senken. Ideal lohnenswert ist sie eher für Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg. Doch auch bei längeren Arbeitswegen ist die Pauschale, auch in Ergänzung mit der Pendlerpauschale, eine Entlastung für Arbeitnehmer, sicherheitshalber weiter im Homeoffice bleiben möchten.
Wenn Sie bisher einen vergleichsweise langen Arbeitsweg hatten und Sie sich nun weiterhin für das Homeoffice entscheiden möchten, sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass dies steuerliche Konsequenzen durch geringere Werbungskosten für Sie bedeuten kann.
Nimmt man die 120 Tage im Jahr, in denen man eine Homeoffice Pauschale geltend machen kann und vergleicht sie mit der Pendlerpauschale für 120 Arbeitstage, lohnt es sich nur bei sehr geringen Arbeitswegen.
Bei 15 Kilometer Arbeitsweg hätten Sie durchaus noch einen Vorteil, denn durch die Pendlerpauschale können Sie an 120 Arbeitstagen 540 Euro geltend machen. Sie kommen also in den Genuss von weiteren 60 Euro, die Ihnen von der Lohnsteuer abgezogen werden.
Bei 20 Kilometer Arbeitsweg zahlen Sie durch die Homeoffice Pauschale schon drauf: 20 km x 0,30 Euro x 120 Tage = 720 Euro
Sie haben also 120 Euro weniger Werbungskosten, die Sie bei der Steuererklärung angeben können.