Die Abgabefrist für die Steuerklärung 2022 ist wieder wie gewohnt der 31. Juli, wenn man seine Steuererklärung ohne Unterstützung macht. Wenn Sie diesen Termin aus gut nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten können, sollten Sie beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Es reicht jedoch nicht, einfach zu sagen, man hatte zuvor keine Lust oder hat es einfach vergessen. Das Finanzamt ist für gewöhnlich bei Fristverlängerungen dann kulant, wenn ein triftiger Grund, wie eine langwierige Krankheit oder noch fehlende Unterlagen, die Ihnen bisher noch nicht zugeschickt worden sind, vorliegt. Auch wenn Sie längere Zeit auf Dienstreise waren oder die Steuererklärung eines kürzlich Verstorbenen machen müssen, ist eine Fristverlängerung für gewöhnlich kein Problem.
Seit 2019 ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Wer einen Steuerberater beauftragt hat oder Unterstützung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhält, hat sogar sieben Monate länger und zwar bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit um seine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für das Steuerjahr 2020 wurde diese Frist einmalig aufgrund der Beeinträchtigung durch die Corona Pandemie auf drei Monate später verschoben.