Die Umzugskosten in der Steuererklärung 2022 können über eine Umzugspauschale 2022 steuerlich geltend gemacht werden, wer aus beruflichen Gründen umzieht, weil der neue Wohnort zum Beispiel näher am Arbeitsplatz ist oder der Arbeitsplatz gewechselt wird. Auch wer aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland zieht um eine Stelle anzunehmen kann von dieser Pauschale profitieren. Zusätzlich zu der Umzugspauschale können Sie weitere Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Als Nachweis reicht dem Finanzamt eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Die Umzugspauschale ist am 01. April 2021 auf 870 Euro für Alleinstehende gestiegen, ab dem 1. April 2022 dann 886 Euro. Verheiratete oder Lebenspartner erhalten das Doppelte. Für jeden weiteren Angehörigen oder Kinder erhalten Sie weitere 580 Euro.
Achtung: Wer das Umzugsgut schon am 31. März eingeladen hat, aber erst am 01. April den Umzug geplant hat, bekommt noch die niedrigere Umzugspauschale aus dem Vorjahr. Es ist hierbei auch nicht relevant, wann die Sachen in der neuen Wohnung ankommen. Es zählt nur der Tag, an dem der Umzugstransporter beladen wurde.
Übersteigen die Kosten die Umzugspauschale, können weitere Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Heben Sie alle Rechnungen, die bei dem berufsbedingten Umzug angefallen sind auf und fügen Sie sie Ihrer Steuererklärung bei. Folgende Kosten sind steuerlich in der Anlage N unter weitere Werbekosten absetzbar:
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Höhere Mietausgaben für einen maximalen Zeitraum von sechs Monaten, wenn aufgrund der Kündigungsfrist zweifach Miete gezahlt werden muss
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Mietausgabenentschädigung für bis zu drei Monate für den neuen Wohnraum, wenn dieser noch nicht bewohnbar ist
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Bei Mietwohnungsvermittlung kann die Maklergebühr abgesetzt werden, nicht aber bei dem Kauf eines Eigenheims
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Kosten für die Beförderung des Umzugsgut (Transport- oder Umzugsunternehmen, Miettransporter)
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Reisekosten für die Suche nach einer neuen Wohnung oder für die Wohnungsbesichtigung
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Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung, die der neuen sind steuerlich nicht absetzbar
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Kosten für den Aufbau und der Installation von Herd und Ofen
Mögliche Kosten für Handwerker können Sie als haushaltsnahe Aufwendung bei der Steuer angeben.
Bei privaten Umzügen erhalten Sie keine Pauschale. Sie können aber einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Aufwendungen von Ihrer Steuer absetzen. Auch Studenten oder Auszubildende haben die Möglichkeit ihren Umzug als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen.
Um verursachte Kosten als außergewöhnliche Belastung angeben zu können, muss der private Umzug einen wichtigen Grund haben, wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen oder unvorhergesehene (Natur-)Katastrophen. Hier wird aber die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
Einen Teil Ihrer Kosten können Sie jedoch in jedem Fall als haushaltsnahe Aufwendung absetzen. Sollten Sie einen Handwerker beauftragt haben, können Sie 20 Prozent der Kosten angeben, maximal jedoch 1.200 Euro. Bei Beauftragung eines Umzugsunternehmen oder generellen Transportdienstkosten akzeptiert das Finanzamt auch besagte 20 Prozent, höchstens aber bis zu 4.000 Euro. Fügen Sie als Nachweis die Rechnungen und Zahlungsbelege Ihrer Steuererklärung bei.