Der Grundfreibetrag in der Steuererklärung 2022, der nicht zu versteuern ist, hat sich auch wieder erhöht. Er lag 2012 bei 8.004 Euro im Jahr, 2022 sollte er bei 9.984 Euro liegen. Der Grundfreibetrag wurde jedoch rückwirkend zum Januar auf 10.347 Euro erhöht.
Der Staat berechnet jedes Jahr angepasst aufs Neue, wie viel seiner Meinung nach ein Alleinstehender oder eine Alleinstehende jährlich zum Leben benötigt. Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung dieses Existenzminimum ermitteln und im Existenzminimumbericht festgelegen. Daraus entsteht dann in jedem neuen Steuerjahr ein gewisser steuerlicher Freibetrag, der für Miete, Kleidung, Essen und andere lebensnotwendige Sachen reichen soll. Im Jahr 2022 wurde dieser Grundfreibetrag auf 10.347 Euro für ledige Personen erhöht. Für verheiratete Paare gilt ein steuerlicher Freibetrag von 21.816 Euro im Jahr.
Dieser steuerfreie Betrag muss nicht beantragt werden, er wird bei jedem Steuerzahler automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt und abgezogen. Das Finanzamt beachtet dabei immer den im jeweils aktuellen Existenzminimumbericht festgestellten Grundfreibetrag.
Wenn Sie Kinder haben und sich für Sie der Kinderfreibetrag mehr lohnt, wird auf diesen Steuerfreibetrag noch der Kinderfreibetrag dazu gerechnet.
Liegt das jährliche Bruttoeinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag, kann man durch bestimmte absetzbare Ausgaben das zu versteuernde Einkommen senken und somit unterhalb diesem Grundfreibetrag landen. Als solche absetzbaren Ausgaben sind unter anderem Werbungskosten in Form von Fahrtkosten, Weiterbildungs- und Fortbildungskosten oder Fachbücher. Im Allgemeinen aber alle durch den Beruf verursachten Ausgaben, die man für seine Arbeit benötigt. Es lohnt sich diese Ausgaben bei der Steuererklärung anzugeben, da sie die Steuerlast stark senken. Für manche Studierende oder Auszubildende sorgt dies sogar dafür, dass sie unterhalb des festgelegten Grundfreibetrages landen.
Doch auch, wenn Ihr Einkommen diesen steuerlichen Freibetrag von 10.347 Euro pro Person übersteigt, heißt dies nicht, dass Sie den gesamten Betrag versteuern müssen. Genau genommen müssen Sie erst ab einer Summe von 10.347 Euro Steuern entrichten. Darüber hinaus können beispielsweise noch Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. So sorgt der Fiskus für eine Gleichberechtigung unter den Steuerzahlern, damit der Grundfreibetrag als Existenzminimum jedem gleichermaßen zusteht.