Der Solidaritätszuschlag in der Steuererklärung 2022 fällt erstmals für 90 Prozent der Arbeitnehmer (kurz Soli) weg. Zuletzt lag er konstant bei 5,5 Prozent. Für Alleinstehende gibt es andere Freigrenzen, als für Verheiratete.
Doch keine Sorge: Sollte Ihr Einkommen knapp über der für Sie festgelegten Freigrenze liegen, müssen Sie nicht sofort die vollen 5,5 Prozent abgeben. Der Fiskus hat hierfür eine Milderungszone von höchstens 11,9 Prozent des eigentlich zu zahlenden Solis geschaffen. Somit steigt für Mehrverdiener der Solidaritätszuschlag stufenweise an, bis er bei der Höchstgrenze voll zu entrichten wäre.
Für Alleinstehende fällt der Soli bis zu einem Jahreseinkommen von 73.000 Euro brutto vollständig weg. Wer zwischen 73.000 Euro und 109.000 Euro im Jahr brutto verdient, landet mit seinem Einkommen in der Milderungszone. Spitzenverdiener mit mehr als 109.000 Euro Jahreseinkommen müssen zunächst noch die vollen 5,5 Prozent des Soli abgeben.
Bei kinderlosen Eheleuten, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben, liegt der neu geltende Freibetrag nun bei 136.000 Euro, wenn nur einer von beiden ein Einkommen hat. Bis zu 206.000 Euro Jahreseinkommen zählt die Milderung, wer über dieser Grenze liegt, für den gilt hier noch der volle Soli abzugeben. Wenn beide Partner über ein Jahreseinkommen verfügen erhöht sich der Freibetrag auf 147.000 Euro. Wenn Verheiratete mehr als 219.000 Euro brutto im Jahr verdienen, gilt für sie noch wie bisher der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Für den Betrag dazwischen werden höchstens 11,9 Prozent des sonst zu entrichtenden Zuschlags berechnet.
Bei verheirateten Paaren mit Kindern wird die Berechnung ein klein wenig komplizierter: Hier kommt es auf die Anzahl der Kinder an und darauf, ob beide Elternteile zum Jahreseinkommen beitragen oder nicht. Um dies in einem Beispiel näher zu veranschaulichen: Hat eine Familie mit zwei Kindern nur ein Einkommen, so liegt das mögliche Jahreseinkommen, unter welchem der Soli vollständig wegfällt, bei bis zu 151.000 Euro brutto. Der volle Zuschlag wird bei mehr als 221.000 Euro brutto Jahreseinkommen fällig. Der Anstieg in der vorgesehenen Milderungszone wird demzufolge zwischen 151.000 Euro und 221.000 Euro brutto Jahresgehalt fällig.
Wichtig zu beachten: Kapitalanleger, die Erträge aus Dividenden, Zinsen und dem Aktien- oder Fondsverkauf erhalten, müssen weiterhin den vollen Zuschlag zahlen. Liegen Sie mit Ihren Erträgen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, müssen Sie abgesehen von der Abgeltungssteuer von 25 Prozent noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an den Fiskus abgeben. Ab 2023 wird der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro erhöht.
Doch wie viel sparen Sie denn überhaupt netto im Jahr durch die stark angehobenen Freibeträge, wenn der Soli für Sie ganz oder teilweise wegfällt?
Alleinstehende können bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro (Kinderfreibeträge schon abgezogen) 280 Euro im Jahr einsparen. Wer als Single 73.000 Euro brutto im Jahr verdient, hat circa 640 Euro netto mehr im Jahr zur Verfügung.
Verheiratete Paare mit einer gemeinsamen Veranlagung, die ein Jahreseinkommen von
78.000 Euro im Jahr haben, erhalten 878,90 Euro mehr im Jahr netto auf ihr Bankkonto. Haben Eheleute ein gemeinsames Jahreseinkommen von 146.000 Euro brutto, können sie sich über circa 1.441 Euro mehr im Jahr freuen.
Sie können auf Ihren bisherigen Gehalts- und Steuerdokumenten einsehen, wie viel Solidaritätszuschlag Sie bislang gezahlt haben und Ihre individuelle Ersparnis dadurch ganz einfach ausrechnen.