In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für Kirchensteuer:
Die Städte und Gemeinden übermitteln an die Finanzverwaltung auch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts. Auf der Grundlage dieser Daten werden Beginn und Ende der Kirchensteuerpflicht als Grundlage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal zur Bildung der ELStAM gespeichert und dem Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Gehören Sie keiner oder keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft an, wird kein Merkmal bereitgestellt.
Neben Ihrer Religionszugehörigkeit wird die Religionszugehörigkeit Ihres Ehegatten/Lebenspartners bzw. Lebenspartnerin bei der Bildung der ELStAM nur dann berücksichtigt, wenn dieser einer anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und diese Religionsgemeinschaft zudem in dem Land Ihres Arbeitgebers hebeberechtigt ist. Aus der Nichtangabe des Kirchensteuerabzugsmerkmals für Ihren Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin kann deshalb nicht geschlossen werden, dass dieser bzw. diese keiner Religionsgemeinschaft angehört.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Die Städte und Gemeinden übermitteln an die Finanzverwaltung auch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts. Auf der Grundlage dieser Daten werden Beginn und Ende der Kirchensteuerpflicht als Grundlage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal zur Bildung der ELStAM gespeichert und dem Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Gehören Sie keiner oder keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft an, wird kein Merkmal bereitgestellt.
Neben Ihrer Religionszugehörigkeit wird die Religionszugehörigkeit Ihres Ehegatten/Lebenspartners bzw. Lebenspartnerin bei der Bildung der ELStAM nur dann berücksichtigt, wenn dieser einer anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und diese Religionsgemeinschaft zudem in dem Land Ihres Arbeitgebers hebeberechtigt ist. Aus der Nichtangabe des Kirchensteuerabzugsmerkmals für Ihren Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin kann deshalb nicht geschlossen werden, dass dieser bzw. diese keiner Religionsgemeinschaft angehört.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024