In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für Fragen an Ihr Finanzamt:
Das Finanzamt und – soweit ausschließlich die Meldedaten betroffen sind – Ihre Stadt oder Gemeinde werden Ihnen kostenlos weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen nach Möglichkeit behilflich sein. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen.
Ausführliche Informationen zu den ELStAM und zur elektronischen Abgabe von Lohnsteuervordrucken stehen für Sie auch unter „Mein Elster“ (www.elster.de) bereit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Das Finanzamt und – soweit ausschließlich die Meldedaten betroffen sind – Ihre Stadt oder Gemeinde werden Ihnen kostenlos weitere Auskünfte erteilen. Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in Lohnsteuerfragen nach Möglichkeit behilflich sein. Außerdem können Sie sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen Personen oder Vereinigungen beraten lassen.
Ausführliche Informationen zu den ELStAM und zur elektronischen Abgabe von Lohnsteuervordrucken stehen für Sie auch unter „Mein Elster“ (www.elster.de) bereit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024