In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für Mobilitätsprämie:
Wenn sich die ab dem 21. Entfernungskilometer erhöhte Entfernungspauschale bei Ihnen aufgrund der Höhe Ihres Einkommens nicht oder nur in geringem Umfang auswirkt, können Sie eine Mobilitätsprämie beantragen. Der Antrag muss bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Mobilitätsprämie entsteht, gestellt werden. Als Antrag geben Sie hierfür bitte die Anlage Mobilitätsprämie zur Einkommensteuererklärung mit ab. Die Mobilitätsprämie wird bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt; eine Festsetzung erfolgt dabei nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. Besteht bei Ihnen keine Pflicht zur Durchführung einer Veranlagung, wird die für die Festsetzung der Mobilitätsprämie bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzte Einkommensteuer, die sich auf Grund des Antrags auf Mobilitätsprämie ergibt, mit Null Euro angesetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Wenn sich die ab dem 21. Entfernungskilometer erhöhte Entfernungspauschale bei Ihnen aufgrund der Höhe Ihres Einkommens nicht oder nur in geringem Umfang auswirkt, können Sie eine Mobilitätsprämie beantragen. Der Antrag muss bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Mobilitätsprämie entsteht, gestellt werden. Als Antrag geben Sie hierfür bitte die Anlage Mobilitätsprämie zur Einkommensteuererklärung mit ab. Die Mobilitätsprämie wird bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt; eine Festsetzung erfolgt dabei nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. Besteht bei Ihnen keine Pflicht zur Durchführung einer Veranlagung, wird die für die Festsetzung der Mobilitätsprämie bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzte Einkommensteuer, die sich auf Grund des Antrags auf Mobilitätsprämie ergibt, mit Null Euro angesetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024