Formularname
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Für welchen Zweck und für welchen Personenkreis?
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ESt 1 A
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- persönliche Daten des Steuerzahlers
- Beantragung Zusammenveranlagung
- Erklärung außergewöhnliche Belastungen
- Beantragung Steueranrechnung von haushaltsnahen Dienst und Handwerkerleistungen
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ESt 1 V
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- frühere vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer
- wird seit 2019 nicht mehr benötigt
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Anlage AV
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- bei privater Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente,
- geprüft wird, ob neben den staatlichen Zulagen ein Sonderausgabenabzug besteht
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Anlage energetische Maßnahmen
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- bei Aufwendungen für energetische Maßnahmen und Sanierungen zu eigenen Wohnzwecken auszufüllen
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Anlage EÜR
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- für freiberufliche Einkünfte (Anlage S) oder gewerbliche Einkünfte (Anlage G)
- Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung
- auszufüllen, wenn Betriebseinnahmen über 22.000 Euro erzielt wurden.
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Anlage G
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- bei gewerblicher Tätigkeit
- Gewinn aus dieser Tätigkeit müssen Sie dem Finanzamt mitteilen
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Anlage haushaltsnahe Aufwendungen
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- muss abgegeben werden, wenn haushaltsnahe Aufwendungen angegeben werden wollen
- haushaltsnahe Beschäftigungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
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Anlage K
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- wenn Kinderfreibeträge, Behindertenpauschbeträge für Kinder oder Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf an die Großeltern oder an anderen Elternteil weitergegeben werden
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Anlage KAP
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- Prüfung für Kapitalanleger, die wissen wollen, ob sie mit persönlichem Steuersatz oder der 25 Prozent Abgeltungssteuer mehr Steuern sparen (Günstigerprüfung)
- Steuerzahler, die keine Abgeltungssteuer abführen müssen, da sie unter anderem Darlehen an nahestehende Personen gegeben haben
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Anlage Kind
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- für Eltern mit Kindern, die noch Kindergeld berechtigt sind
- es müssen Angaben zur Übertragung des Sonderausgabenabzuges für Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge des Kindes auf die Eltern gemacht werden
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Anlage N
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- für alle Arbeitnehmer
- Datenerfassung der Lohnsteuerbescheinigung
- Erfassung von sämtlichen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung angefallen sind
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Anlage R
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- Formular für Rentner, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben (Antragsveranlagung)
- oder die dazu verpflichtet sind (Pflichtveranlagung)
- Erfassung der Renteneinnahmen
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Anlage S
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- für Freiberufler
- Erfassung Gewinn und Verlust aus nebenberuflichen Tätigkeiten
- mögliche Ausschüttungen von Dividenden aus Kapitalanlagen in (eigenen) Unternehmen
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Anlage SO
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- Bei Erhalt von Unterhaltszahlungen, wenn der Ex-Partner einen Sonderausgabenabzug verlangt
- Erfassung und Besteuerung der erhaltenen Zahlungen
- Meldepflicht von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften (bei Immobiliengeschäften der Zeitraum in der die Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist)
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Anlage U
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- wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten können Sie bis zu 13.805 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen
- zusätzlich zu dem Höchstbetrag können Sie die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ex-Partners angeben
- Ex-Partner muss erklären, dass er die erhaltenen Zahlungen versteuert
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Anlage Unterhalt
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- wenn Sie Unterhalt für Ihre Eltern oder für volljährige Kinder zahlen, für die Sie kein Kindergeld mehr bekommen
- 8.354 Euro für jede von Ihnen unterstützte Person absetzbar
- Formular zur Prüfung, ob und in welcher Höhe der gezahlte Betrag steuerlich geltend gemacht werden kann
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Anlage V
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- bei Vermietung einer Immobilien
- Erfassung aller Einkünfte und Ausgaben aus der vermieteten Immobilie
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Anlage Vorsorge- aufwand
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- Erfassung des Sonderausgabenabzugs für gezahlte Versicherungsbeiträge
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