Das Steuerformular Anlage V 2024 in der Steuerklärung 2024 richtet sich an Sie, wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verpachten. Es werden alle Einkünfte und Ausgaben aus der vermieteten Immobilie erfasst. Auch wenn Sie Ihr Grundstück nicht vermieten konnten, aber vergeblich nach einem Mieter gesucht haben und dies nachweisen können, ist diese Anlage relevant für Sie. Besitzen Sie mehrere Immobilien oder Grundstücke, müssen Sie für jede dieser eine eigene Anlage V ausfüllen.
Allgemein formuliert ist die Anlage V dafür da, um Einkünfte und Aufwendungen, die mit der Vermietung und Verpachtung einer Immobilie zusammenhängen, steuerlich korrekt anzugeben.
Auf Seite eins machen Sie in den Zeilen eins bis acht zunächst Angaben zu Ihrer Person und zu dem Grundstück. Anschließend folgen in den Zeilen neun bis 21 Angaben zu den Einkünften aus bebauten Grundstücken. Separiert betrachtet werden hierbei Mieteinnahmen durch dauerhafte Vermietung und die zeitweise Vermietung einer Ferienwohnung.
In den Zeilen 25 bis 29 gehören Angaben zu möglichen Anteilen an Vermietungseinnahmen, auch wenn Sie Teilhaber einer Immobiliengesellschaft oder ähnlichem sind. Typische Fälle sind hier Erbengemeinschaften oder Immobilienfonds. Sie müssen pro Immobilie trotzdem nur eine Anlage V ausfüllen, die Teilhaber müssen jedoch aufgezeichnet werden.
Auf der Seite zwei folgen mögliche Angaben zu Einkünften aus anderweitigen Vermietungen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie ein selbst angemietetes Zimmer untervermieten oder ein unbebautes Grundstück vermieten oder verpachten. Hierfür sind die Zeilen 31 und 32 gedacht.
Abschließend können Sie Ihre Werbungskosten für die Immobilie in den Zeilen 33 bis 53 steuerlich geltend machen. Hierzu zählen Kosten für die Instandhaltung, mögliche Renovierungen oder Sanierungen, aber auch die laufenden Finanzierungskosten des Grundstückes. Auch Abschreibungen oder Kosten, die Ihnen entstanden sind, weil Sie für eine leerstehende Wohnung einen Mieter gesucht haben, sind für Sie hier steuerlich absetzbar. Hierdurch werden Ihnen mögliche Ausgaben mit den von Ihnen angegebenen Einkünften verrechnet.