Das Steuerformular Anlage N 2024 in der Steuerklärung 2024 ist für alle Arbeitnehmer gedacht. Hier werden die Daten der Lohnsteuer erfasst und auch sämtliche Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung angefallen sind.
Auch wenn Sie aktuell arbeitslos sind, trotzdem aber Ausgaben im Bezug auf die Jobsuche oder Weiterbildung haben, können Sie möglicherweise die Aufwendungen hierfür bei der Steuererklärung absetzen.
Zunächst werden in den Zeilen fünf bis 28 Angaben zu Ihrem Arbeitslohn, Ihren Lohnersatzleistungen oder möglichen Versorgungsbezügen abgefragt. Die meisten dieser Aspekte können Sie einfach Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen und diese in die Anlage N übertragen.
Ihre gewöhnlichen Werbungskosten können Sie in den Zeilen 31 bis 72 geltend machen. Die Werbungskosten beziehen sich direkt immer auf den Beruf an sich. Machen Sie im Folgenden keine Angaben, wird Ihnen automatisch ein Arbeitnehmerpauschbetrag in der Höhe von 1.000 Euro zugeteilt. Beispiele für die Aufwendungen in den angegebenen Zeilen entsprechen für gewöhnlich bereits dem Vordruck der Anlage.
Die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gehören in die Zeilen 31 bis 40. Zahlen Sie Beiträge in Gewerkschaften oder möglicherweise in Berufsverbände tragen Sie die Gesamthöhe dieser Aufwendungen in Zeile 41 ein. Arbeitsmittel, die Sie zur Ausübung Ihres Berufs benötigen, gehören in Zeile 42 und 43. Vor allem in der Corona Pandemie relevant geworden sind die Werbungskosten für das Arbeitszimmer zu Hause. Ausgaben hierfür gehören in Zeile 44.
In den Zeilen 45 bis 48 tragen Sie Fortbildungskosten (Zeile 45) ein und auch weitere sonstige Werbungskosten, die Sie im betreffenden Steuerjahr hatten. Bei Geschäftsreisen oder Auswärtstätigkeiten können Sie die Reisekosten in den Zeilen 61 bis 72 steuerlich geltend machen.
In die Zeilen 72 bis 78 gehören Werbungskosten, die in Sonderfällen entstanden sind, beispielsweise im Bezug auf steuerlich begünstigten Arbeitslohnzahlungen oder Versorgungsbezügen. Hier wird auf Seite drei auch die Werbungskostenpauschale mit einbezogen. Auf Seite vier können Sie abschließend noch Mehrkosten für beispielsweise eine doppelte Haushaltsführung in den Zeilen 91 bis 117 steuerlich geltend machen.