Das Steuerformular Anlage R 2024 in der Steuerklärung 2024 ist das Formular für Rentner, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben (Antragsveranlagung) wollen oder die dazu verpflichtet sind (Pflichtveranlagung). Es werden alle Renteneinnahmen erfasst. Beziehen Sie Rentenzahlungen aus mehr als zwei verschiedenen Rentenversicherungen, müssen Sie mehrere Anlagen ausfüllen und diese nummerieren.
Auf der Seite eins werden zunächst in den Zeilen vier bis zwölf Ihre inländischen Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rürup Rente abgefragt. Auch Altersrenten aus landwirtschaftlichen Altersklassen oder berufsständischen Versorgungsstellen müssen hier eingetragen werden. Private dauerhafte Leibrenten und auch die, die nur zeitweise gezahlt werden, wie beispielsweise die Hinterbliebenenrente oder solche aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden in den Zeilen 13 bis 18 eingetragen. Hierzu zählen keine Leistungen aus Rürup- oder Riester- Verträgen.
Auf der Seite zwei in den Zeilen 31 bis 36 werden sonstige Rentenbezüge eingetragen, die Sie aus sonstigen Verpflichtungsgründen haben.
In den Zeilen 37 und 38 können Sie noch mögliche Werbungskosten, die Sie beispielsweise im Zuge einer Rentenberatung hatten, eintragen. Für alle Renten erhalten Sie automatisch eine Werbekostenpauschale von 102 Euro. Alles darüber hinausgehende müssen Sie nachweisen können.
Beziehen Sie auch eine inländische Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder aus einer staatlich geförderten Riester-Rente, müssen Sie zusätzlich zu der Anlage R noch die Anlage R-AV und bAV Ihrer Steuererklärung beifügen. Bei Rentenbezügen aus dem Ausland füllen Sie die Anlage R-AUS aus und geben Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ab. Auch in diesen Fällen gilt die Werbekostenpauschale von 102 Euro im Jahr 2024.