Über das Steuerformular Anlage S 2024 in der Steuerklärung 2024 werden Ihre Einkünfte als Freiberufler erfasst. Hier werden sowohl der Gewinn, als auch der Verlust aus nebenberuflichen Tätigkeiten erfasst. Auch mögliche Ausschüttungen von Dividenden aus Kapitalanlagen in (eigenen) Unternehmen müssen Sie in diesem Formular angeben. Ehepaare müssen immer eine eigene Anlage machen.
Wenn Ihnen aus selbstständiger Arbeit als Freiberufler Aufwendungen oder Gewinne entstanden sind, versteuern Sie diese korrekt über die Anlage S. Auch für Ehrenamtliche oder Übungsleiter kann diese Anlage relevant sein, wenn das Honorar über dem steuerlichen Freibetrag liegt.
Auf der Seite eins werden allgemein formuliert Angaben zu den Gewinnen gemacht, möglicherweise ergänzend zu der Anlage G und der Anlage EÜR. Die Seite zwei füllen Sie aus, wenn Sie aus der Veräußerung Gewinne oder Verluste erlangt haben und diese versteuern müssen.
Die Zeilen vier bis 16 auf der Seite eins sind gedacht für Ihre Gewinne oder Verluste aus freiberuflichen Tätigkeiten oder aus der Beteiligung an anderen Betrieben. Speziell in den Zeilen zehn und elf wird auf mögliche Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten wie beispielsweise Lotterien, Nachlass-, Vermögens- oder Insolvenzverwalter und andere eingegangen. Die Zeile zwölf müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie durch mögliche Dividenden Teileinkünfte hatten, weil Sie an einer Kapitalgesellschaft oder aus Aktien Gewinnausschüttungen erhalten haben.
Lassen Sie Ihre Gewinne teilweise in der selbstständigen Tätigkeit und ziehen Sie sie nicht zur privaten Nutzung heraus, können Sie mit der Zeile 16 eine Steuerermäßigung beantragen.
Die Zeilen 31 bis 44 sind von Ihnen auszufüllen, wenn Sie Ihren Betrieb aufgegeben oder veräußert haben. Dementsprechend machen Sie hier Angaben zu den Gewinnen oder Verlusten, die Sie aus besagter Veräußerung gemacht haben.
Die Zeilen 45 bis 47 sind abschließend für sonstige außerordentliche Einkünfte, die nicht oder auch nur zum Teil steuerpflichtig sind oder auch für Einnahmen aus einem Ehrenamt. Sie geben hier den steuerfreien Teil Ihrer Einkünfte an, die Sie noch nicht näher aufgeführt haben. Gerade für ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch Übungsleiter, die die Freigrenze von 3.000 Euro beziehungsweise 798 Euro im Jahr 2024 nicht überschritten haben, muss nicht immer zusätzlich zu der Anlage S auch die Anlage EÜR ausgefüllt werden.