Über das Steuerformular Anlage U 2024 in der Steuerklärung 2024 werden Ihre Sonderausgaben für gezahlte Unterhaltsleistungen erfasst. Sie können bis zu 13.805 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie die Anlage U ausfüllen. Zusätzlich zu dem Höchstbetrag können Sie die von Ihnen übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ex-Partners angeben. Sie brauchen jedoch das Einverständnis von Ihrem Ex-Partner, dass er die erhaltenen Zahlungen versteuert. Die Anlage U ist nicht zu verwechseln mit der Anlage Unterhalt, da Sie bei der Anlage Unterhalt Angaben für die Prüfung machen, ob und wie viel von Ihren geleisteten Unterhaltszahlungen steuermindernd genutzt werden können.
Diese Möglichkeit in der Anlage U wird jedoch zur Angabe von steuermindernden Sonderausgaben auch als Realsplitting bezeichnet. In dieser Anlage machen Sie und Ihr Ex Partner, an den Sie Unterhaltszahlungen leisten Angaben zu Ihren Personen. Sie brauchen auch auf jeden Fall die Zustimmung, dass Ihr Ex Partner die erhaltenen Zahlungen in der Anlage SO versteuert. Dies wird in der Anlage U gewährleistet. Haben Sie für das kommende Jahr dem Realsplitting zugestimmt, können Sie diese Zustimmung im Nachhinein nur widerrufen, wenn das betreffende Steuerjahr noch nicht begonnen hat.
Die Alternative zum Realsplitting und zum dazugehörigen Absetzen als Sonderausgaben, können Sie die Unterhaltszahlungen auch bis zu einem für Sie persönlich geltenden Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen.