Über das Steuerformular Anlage Vorsorgeaufwand 2024 in der Steuerklärung 2024 werden Ihre Sonderausgabenabzüge für gezahlte Versicherungsbeiträge erfasst. Sie müssen nur solche Daten eintragen, die nicht schon automatisch durch Ihren Arbeitgeber oder Ihre Versicherungen an das Finanzamt weitergeleitet werden. Mögliche Änderungen sollten Sie hierüber auch angeben.
Nicht zu verwechseln ist die Anlage Vorsorgeaufwand mit der Anlage AV, denn dort geht es mehr um die Beiträge von Riester Verträgen.
Auf Seite eins fragt das Finanzamt in den Zeilen vier bis zehn alle Versicherungen ab, die Ihnen später als Rente ausgezahlt werden. Hier gehören sowohl die gesetzliche als auch die private Altersvorsorge hinzu. Geben Sie nicht nur Ihren Anteil an (in Zeile vier), sondern auch den des Arbeitgebers (in Zeile neun). Im Fall, dass Sie eine Rürup Rentenversicherung abgeschlossen haben und diese staatlich zertifiziert ist, geben Sie die Beiträge und auch die steuerfreien Zuschüsse oder Ermäßigungen in Zeile acht ein.
Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen, weil Sie selbstständig tätig sind oder ein entsprechend hohes Einkommen haben, Sie aber freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen Sie Ihre Beiträge in Zeile sechs eintragen. Bei landwirtschaftlichen Altersklassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel die Pflichtversicherung für Freiberuflicher und Selbstständige), die den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich sind, können Sie die Beiträge in Zeile fünf als Sonderausgaben angeben.
Für Minijobber gilt für gewöhnlich auch eine Rentenversicherungspflicht, bei der in Zeile sechs und zehn der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil der Beiträge eingetragen werden muss. Sie können sich als Minijobber jedoch auch von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und müssen dann die Zeilen auch nicht ausfüllen.
In den Zeilen elf bis 44 können Sie Ihre Beiträge für eine (Basis-) Kranken- und Pflegeversicherung eintragen. Unterteilt sind die Zeilen elf bis 15 für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, bei denen der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt sind.
Die Zeilen 16 bis 21 sind für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer oder Selbstständige und Selbstzahler. Auch Rentner tragen hier ihre Versicherungsbeiträge ein. Die Beiträge und Zuschüsse oder Erstattungen für eine private inländische Kranken- und Pflegeversicherung tragen Sie in die Zeilen 31 bis 36 ein. Zahlen Sie für andere Personen Beiträge für die Basiskranken- oder Pflegeversicherung können Sie diese in den Zeilen 40 bis 44 eintragen. Als Sonderausgaben sind keine Versicherungsbeiträge steuerlich abzusetzen, die über den Basistarif für andere Personen hinausgehen.
Sonstige weitere Vorsorgeaufwendungen für eine mögliche Haft-, Berufs-, Unfall- oder Lebensversicherung werden von Ihnen, auch auch wenn Sie Beiträge für eine andere Person zahlen, in die Zeilen 45 bis 57 eingetragen. In die letzten Zeilen können Sie auch als Beamter oder Geschäftsführer einer GmbH Ihre Versicherungsbeiträge absetzen.