Über das Steuerformular Anlage energetische Maßnahmen 2024 in der Steuerklärung 2024 werden Ihre Aufwendungen für energetische Maßnahmen und Sanierungen zu eigenen Wohnzwecken erfasst.
In den Zeilen eins bis acht müssen Sie allgemeine Angaben zum Grundstück und zum Eigentümer machen. Der Herstellungsbeginn des Gebäudes wird in Zeile vier abgefragt, damit das Finanzamt überprüfen kann, ob die zehnjährige Frist abgelaufen ist, denn erst nach diesen zehn Jahren dürfen Sie die Aufwendungen für energetische Maßnahmen und Sanierungen zu den eigenen Wohnzwecken in Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Zeile acht dient zur Abgrenzung der Werbungskosten von den Steuerersparnissen, die Sie durch energetische Maßnahmen erhalten können. Sie müssen hier die Flächenanteile der energetischen Sanierung eintragen.
Der Baubeginn der energetischen Maßnahmen wird in Zeile neun abgefragt. Die tatsächlichen Aufwendungen können Sie dann in den Zeilen 10 bis 19 ein. Sie können keine Kosten angeben, die Sie an anderer Stelle in Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen.
Die Aufwendungen für einen energetischen Berater können Sie in Zeile 20 eintragen.
Den Einbau eines hybridisierten Gas-Brennwertkessels können Sie gesondert zusätzlich in Zeile 21 und 22 angeben. Diese Steuerermäßigung können Sie aber nur nutzen, nachdem Sie die Abschlussrechnung erhalten haben und einen Nachweis über den Einbau liefern können (Zeile 22).
Sie können die Anlage energetische Maßnahmen auch abgeben, wenn Sie ausschließlich Miteigentümer an den sanierten Gebäuden sind. Für Eheleute, die die Immobilie gemeinsam besitzen, müssen den Anteil des Ehepartners in Zeile 23 angeben. In den Zeilen 24 und 25 wird nach den Daten weiterer möglicher Miteigentümer und deren Anteil gefragt.
Damit Sie keine Aufwendungen doppelt absetzen können, dienen die Zeilen 26 und 27 zur Abgrenzung zu den außergewöhnlichen Belastungen. Beispielsweise können Sie sich nach Naturkatastrophen entscheiden, ob Sie die Schäden am Gebäude und die Sanierung über die Anlage außergewöhnliche Belastungen absetzen möchten, oder die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen möchten. Entscheiden Sie sich für Zweiteres müssen Sie die Aufwendungen, die Sie in den Zeilen 10 bis 19 angegeben haben, nochmal in den Zeilen 26 und 27 aufführen. Diese Kosten dürfen dann nicht in Zeile 18 der Anlage außergewöhnliche Belastungen auftauchen.