Fügen Sie das Steuerformular Anlage SO 2024 Ihrer Steuerklärung 2024 bei, wenn Sie Unterhaltszahlungen erhalten, bei denen der Ex-Partner einen Sonderausgabenabzug verlangt. Das Formular dient zur Erfassung und Besteuerung der erhaltenen Zahlungen. Über dieses Formular geht man auch der Meldepflicht nach, die man in diesem Fall bei Gewinnen aus Spekulationsgeschäften hat. Als Beispiel gibt es hierfür Immobiliengeschäfte, bei denen der Zeitraum der Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist.
In den Zeilen vier bis neun müssen Sie erhaltene Unterhaltszahlungen eintragen, die Sie in Kombination mit der Anlage U versteuern müssen, sodass Ihr Expartner diese als Sonderausgaben geltend machen kann.
Mögliche Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungsgeschäften oder Vermietungen beweglicher Güter müssen Sie in die Zeilen zehn bis 15 eintragen. Diese sind nur zu besteuern, wenn Sie abzüglich der Verluste über der Freigrenze liegen. Diese beträgt im Jahr 2024 255 Euro.
Auf der Seite zwei werden in den Zeilen 31 bis 52 noch private Veräußerungsgeschäfte abgefragt, wenn zum Beispiel Grundstücke, Schmuck oder Münzen nur für kurze Zeit in Ihrem Besitz waren und Sie sie im betreffenden Steuerjahr verkauft haben. Sie können auch Verluste aus solchen Geschäften steuerlich abziehen und müssen diese sonstigen Einkünfte erst besteuern, wenn Sie dadurch mehr als 599 Euro im Jahr 2024 verdient haben. Die Zeilen 16 bis 30 sind nur für Sie relevant, wenn Sie Abgeordnetenbezüge erhalten haben, ansonsten lassen Sie diese leer.