Das Steuerformular Anlage Unterhalt 2024 in der Steuerklärung 2024 füllen Sie aus, wenn Sie Unterhalt für Ihre Eltern oder für volljährige Kinder zahlen, für die Sie kein Kindergeld mehr bekommen. Im Jahre 2024 sind bis zu 10.908 Euro für jede von Ihnen unterstützte Person absetzbar. Das Formular ist zur Prüfung, ob und in welcher Höhe der von Ihnen gezahlte Betrag steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn Sie unterschiedlichen Personen aus verschiedenen Haushalten Unterhaltszahlungen leisten, müssen Sie für jeden Haushalt eine eigene Anlage abgeben.
Sie müssen auf der ersten Seite in den Zeilen vier bis 16 Angaben zu der Person machen, die von Ihnen Unterhalt erhält. Auch die Angaben über den Haushalt der unterstützten Person oder die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherung muss angegeben werden, ansonsten kann das Finanzamt die Höhe des Anspruchs, den Sie steuermindernd nutzen können, nicht berechnen. Auch müssen Sie erwähnen, seit wann Sie in welcher Höhe Unterhaltszahlungen leisten. Hat die Person, der Sie Unterhalt zahlen, ein Vermögen von über 15.500 Euro, gilt sie bei dem Finanzamt nicht mehr als bedürftig und die Unterhaltszahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Zeilen 17 bis 26 sind für Unterhaltszahlungen, die an eine im Ausland lebende Person gezahlt werden. Je nach Land kann es hierbei sein, dass Ihre Steuerminderung geringer ausfällt.
Die Abzugsvoraussetzungen für die unterstützte Person wird auf der Seite zwei geprüft. Sie müssen also spezifische Angaben über den Haushalt (Zeile 31 bis 44) und über die Einkünfte (Zeile 45 bis 54) der unterstützten Person machen. Bei den weiteren Personen werden auch mögliche Kinder relevant, die nicht mehr kindergeldberechtigt sind oder einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben.
Die weiteren Seiten der Anlage sind variabel, denn hier werden weitere im Haushalt lebende Personen aufgelistet und aufgeführt. Über diese möglichen weiteren Personen müssen Sie auf den Seiten drei und vier ähnliche Angaben machen, wie zu der Person, an die Sie Unterhaltszahlungen leisten.