In Ihrer Steuererklärung 2024 kann es vorkommen, dass Sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, wenn:
- Sie nicht das gesamte Jahr im selben Arbeitsverhältnis beschäftigt waren,
- Ihnen und Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner die Steuerklasse IV zugewiesen wurde,
- Sie Aufwendungen hatten, die Sie aufgrund der Antragsgrenze im Ermäßigungsverfahren nicht geltend machen konnten, oder
- der Kinderfreibetrag sowie der Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag für ein Kind bei Ihnen steuerlich günstiger sind als das Kindergeld.
In solchen Fällen sollten Sie eine Veranlagung zur Einkommensteuer für das vergangene Kalenderjahr beim Finanzamt beantragen. Den Antrag stellen Sie durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist (für die Einkommensteuerveranlagung 2023 bis zum 31. Dezember 2027, für 2024 bis zum 31. Dezember 2028).
Die Einkommensteuererklärung können Sie am besten elektronisch über „Mein Elster“ (www.elster.de) einreichen. Dort steht Ihnen das Angebot kostenfrei zur Verfügung.
Alternativ sind die entsprechenden Formulare mit detaillierter Anleitung nach Ablauf des Kalenderjahres sowohl beim Finanzamt als auch online (www.formulare-bfnv.de) kostenlos erhältlich.