In Ihrer Steuererklärung 2024 können Sie im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens die Berücksichtigung von Kindern beantragen, die zu Beginn des Kalenderjahres 2024 bereits 18 Jahre alt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist dann sinnvoll, wenn für das Jahr 2024 Kinderfreibeträge für folgende Kinder beantragt werden sollen:
- Kinder, die vor dem 2. Januar 2006 geboren wurden,
- minderjährige Kinder, die nicht bei Ihnen gemeldet sind,
- Pflegekinder.
Stellen Sie den Antrag bitte dann, wenn diese Kinder im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Kalenderjahr noch nicht berücksichtigt wurden.