In Ihrer Steuererklärung 2024 können Sie beantragen, dass ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. eine ungünstigere Steuerklasse, eine geringere Anzahl von Kindern, kein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen) in den ELStAM ab dem Beginn des Kalenderjahres 2024 berücksichtigt werden.
Dafür müssen Sie den Antrag bereits im Jahr 2023 für den 1. Januar 2024 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
Auch während des Jahres, zum Beispiel vor einer Eheschließung, können Sie einen Antrag auf ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale stellen. Auf diese Weise kann die automatische Zuordnung der Steuerklassenkombination IV/IV verhindert werden und Ihr Arbeitgeber erhält keine Informationen über die Eheschließung.
Nutzen Sie dafür den Vordruck „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM –“.