In Ihrer Steuererklärung 2024 können Sie beantragen, dass ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. eine ungünstigere Steuerklasse, eine geringere Anzahl von Kindern, kein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen) in den ELStAM ab dem Beginn des Kalenderjahres 2024 berücksichtigt werden.
Für das Steuerjahr 2024 sollten Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) idealerweise zu Beginn des Jahres oder so früh wie möglich aktualisieren, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber die korrekten Daten für den Lohnsteuerabzug verwendet. Änderungen an den ELStAM, wie zum Beispiel die Eintragung von Freibeträgen oder die Anpassung der Steuerklasse, können Sie direkt über das Online-Portal Mein ELSTER vornehmen. Dieses Verfahren ist ganzjährig zugänglich, sodass Anträge jederzeit gestellt werden können. Es wird empfohlen, Änderungen rechtzeitig vorzunehmen, um Ungenauigkeiten in der Lohnabrechnung zu vermeiden und die korrekte Steuerlast sicherzustellen.
Auch während des Jahres, zum Beispiel vor einer Eheschließung, können Sie einen Antrag auf ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale stellen. Auf diese Weise kann die automatische Zuordnung der Steuerklassenkombination IV/IV verhindert werden und Ihr Arbeitgeber erhält keine Informationen über die Eheschließung.
Nutzen Sie dafür den Vordruck „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM –“.