Für die Steuererklärung 2024 können Sie selbst bestimmen, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen beim Finanzamt festgestellten Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags bei Steuerklasse VI berücksichtigen soll. Dafür ist kein Antrag beim Finanzamt nötig. Sie müssen lediglich Ihrem Arbeitgeber Ihre IdNr., Ihr Geburtsdatum und den abzurufenden Freibetrag mitteilen.
Soll ein aus anderen Gründen, wie beispielsweise aufgrund erhöhter Werbungskosten, festgelegter Freibetrag auf mehrere Dienstverhältnisse verteilt werden, können Sie dies im „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ (Hauptvordruck) beantragen. Das Finanzamt teilt die Anteile dann den einzelnen Dienstverhältnissen zu.
In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Informationen zur Anwendung des Freibetrags oder dessen Höhe weitergeben.