Für die Steuererklärung 2024 muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt gestellt werden, das für Ihren Wohnsitz im Zeitpunkt der Antragstellung zuständig ist (Wohnsitzfinanzamt).
Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, ist das Finanzamt verantwortlich, an dem Sie sich überwiegend aufhalten.
Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, an dem sich die Familie hauptsächlich aufhält.