In der Steuererklärung 2024 werden die in den ELStAM gespeicherten Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene in der Regel mit dem entsprechenden Gültigkeitsdatum berücksichtigt, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin dem im Rahmen eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags zugestimmt hat.
Sollte Ihrem Kind einer dieser Pauschbeträge zustehen und möchten Sie ihn auf sich übertragen lassen, ist dafür ein neuer Antrag erforderlich.