In Ihrer Steuererklärung 2024 können Sie eine Mobilitätsprämie beantragen, wenn die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer aufgrund Ihres Einkommens nur geringfügige oder gar keine Auswirkungen hat. Der Antrag ist innerhalb von vier Jahren nach dem Jahr, in dem die Mobilitätsprämie entsteht, zu stellen.
Die Festsetzung der Mobilitätsprämie erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, allerdings nur, wenn der Betrag mindestens 10 Euro beträgt. Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, wird die Mobilitätsprämie dennoch festgesetzt, wobei die daraus resultierende Einkommensteuer auf Null Euro angesetzt wird.