Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung 2024 zusätzlich zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Steuerklasse II einen Erhöhungsbetrag für weitere in ihrem Haushalt lebende Kinder beanspruchen möchten, können über „Mein Elster“ (www.elster.de) oder beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Bildung eines Freibetrags stellen.
Hierzu ist der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ zusammen mit der „Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“ auszufüllen. Das Finanzamt gewährt dann einen Freibetrag von jeweils 240 Euro für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind als ELStAM.
Auf Antrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers gilt dieser Freibetrag für maximal zwei Jahre und muss danach erneut beim örtlichen Wohnsitzfinanzamt beantragt werden.