In der Steuererklärung 2024 sollten Sie unrichtige ELStAM umgehend von Ihrem Finanzamt prüfen und gegebenenfalls berichtigen lassen.
Möglicherweise ist zuvor auch eine Korrektur der Meldedaten erforderlich. In diesem Fall wendet sich Ihr Finanzamt über das BZSt an die zuständige Meldebehörde.
Sollte das Finanzamt keine Klärung herbeiführen können, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde.