In der Steuererklärung 2024 kann für Pflegekinder auf Antrag ein Kinderfreibetrag durch das Finanzamt berücksichtigt werden.
Ein Kind wird als Pflegekind anerkannt, wenn es mit Ihnen in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung steht und in Ihren Haushalt aufgenommen wurde.
Voraussetzung ist, dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht und Sie das Kind nicht zu Erwerbszwecken (sogenannte Kostkinder) aufgenommen haben.