In der Steuererklärung 2024 kann für volljährige Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, ebenfalls auf Antrag ein Kinderfreibetrag durch das Finanzamt berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Kinder, die aufgrund einer vor dem 1. Januar 2007 im Alter zwischen 25 und 27 Jahren eingetretenen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, werden weiterhin berücksichtigt.