Steuerklasse V tritt bei der Steuererklärung 2024 für einen der Ehegatten oder Lebenspartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider in die Steuerklasse III eingestuft wird.
Steuerklasse V tritt bei der Steuererklärung 2024 für einen der Ehegatten oder Lebenspartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider in die Steuerklasse III eingestuft wird.