Steuerklasse IV gilt bei der Steuererklärung 2024 für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland wohnen, nicht dauerhaft getrennt leben und nicht die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.
Steuerklasse IV gilt bei der Steuererklärung 2024 für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland wohnen, nicht dauerhaft getrennt leben und nicht die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.