Steuerklasse III tritt bei der Steuererklärung 2024 für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten oder Lebenspartner in die Steuerklasse V eingestuft wird.
Verwitwete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fallen im Kalenderjahr 2024 in die Steuerklasse III, sofern der Ehegatte oder Lebenspartner nach dem 31. Dezember 2022 verstorben ist und beide an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.