Die Steuerklasse I gilt für die Steuererklärung 2024 für ledige und geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Personen nach der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sowie für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Ehegatte oder Lebenspartner im Ausland wohnt oder von denen sie dauerhaft getrennt leben.
Verwitwete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner vor dem 1. Januar 2023 verstorben ist.
Ebenso gehören in diese Steuerklasse I Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.