Die Identifikationsnummer (IdNr.) für die Steuererklärung 2024 wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Inland gemeldet sind, vom Ausland Zugezogenen und Neugeborenen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt und einmalig schriftlich mitgeteilt, sobald die Meldebehörde dem BZSt die benötigten Daten übermittelt hat. Ihre IdNr. finden Sie auch im Einkommensteuerbescheid und im Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die ihre steuerlichen Pflichten im Inland erfüllen müssen, wird die IdNr. entweder direkt vom BZSt oder aufgrund einer Anforderung des zuständigen Finanzamtes schriftlich mitgeteilt.
Falls Ihnen Ihre IdNr. nicht bekannt ist (z. B. weil das Mitteilungsschreiben verloren gegangen ist), können Sie diese erneut beim BZSt anfordern. Nutzen Sie dazu das Eingabeformular unter www.bzst.de. Die IdNr. wird Ihnen per Post an Ihre aktuelle Meldeadresse zugeschickt. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Wenn Sie noch keine IdNr. erhalten haben, benötigt das BZSt folgende Daten sowie einen Identitätsnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung):
- Name,
- Vorname,
- Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort),
- Geburtsdatum,
- Geburtsort.
Bitte legen Sie kurz dar, zu welchem steuerlichen Zweck Sie eine IdNr. benötigen.
Senden Sie die Unterlagen an das BZSt über folgende Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: info@identifikationsmerkmal.de
Postanschrift:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 7
11055 Berlin