Die für das Lohnsteuerabzugsverfahren relevanten Merkmale für die Steuererklärung 2024, wie die Steuerklasse, der Faktor zur Steuerklasse IV, die Anzahl der Kinderfreibeträge, zusätzliche Freibeträge sowie das Kirchensteuerabzugsmerkmal, werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Diese Informationen stehen den Arbeitgebern elektronisch über ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) zur Verfügung.
Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Finanzverwaltung anmelden, die ELStAM abrufen, sie in das Lohnkonto übernehmen und während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses anwenden.
Etwaige Änderungen der Daten stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber ebenfalls elektronisch bereit. In jeder Lohn-, Gehalts- oder Bezügeabrechnung sind die ELStAM, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, aufgeführt.
Wenn Sie im Jahr 2024 eine neue Arbeitsstelle antreten, benötigt Ihr Arbeitgeber für den ELStAM-Abruf folgende Informationen:
- Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.),
- Ihr Geburtsdatum,
- Die Information, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt,
- Bei einer Nebenbeschäftigung: Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag vom Finanzamt aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags bei Steuerklasse VI abgerufen werden soll.
Je nachdem, ob Sie als Haupt- oder Nebenbeschäftigung besteuert werden, ruft Ihr Arbeitgeber die ELStAM mit der Steuerklasse I bis V (Hauptbeschäftigung) oder der Steuerklasse VI (Nebenbeschäftigung) ab.