Die Lohnsteuererklärung 2024 soll möglichst einfach sein. Daher werden verschiedene Freibeträge und Pauschbeträge bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen:
- der Grundfreibetrag,
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in den Steuerklassen I bis V,
- der Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen,
- der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der Werbungskosten-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen in den Steuerklassen I bis V,
- der Sonderausgaben-Pauschbetrag,
- die Vorsorgepauschale,
- der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein Kind (wenn bereits im Vorjahr die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist und solange für ein Kind bereits ein gültiger Kinderfreibetrag vermerkt ist),
- der Altersentlastungsbetrag bei Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären, die noch Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen.