Ab dem Steuerjahr 2023 werden die Beträge des Sparer-Pauschbetrags erhöht. Für Alleinstehende steigt er von 801 Euro auf 1.000 Euro, während er für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602 Euro auf 2.000 Euro anwächst. Der Sparer-Pauschbetrag soll als pauschaler Ausgleich dienen, da es nicht erlaubt ist, die tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzuziehen.