Die Einführung des Grundrentenzuschlags hatte das Ziel, das Vertrauen in das grundlegende Versprechen des Sozialstaats zur Absicherung und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken.
Der Betrag, der als Grundrentenzuschlag zur Rente hinzugefügt wird, ist steuerfrei. Dies bedeutet, dass der Grundrentenzuschlag in voller Höhe steuerlich nicht belastet wird und somit uneingeschränkt zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden kann.