Ab dem 1. Januar 2023 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt, von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro erhöht.
Beschäftigte haben somit die Möglichkeit, ihre Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung bis zu diesem Betrag ohne zusätzliche Angaben pauschal geltend zu machen.