Die steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft umfassen folgende Änderungen:
-
Hilfe für energieintensive Unternehmen: Der sogenannte Spitzenausgleich wird um ein Jahr verlängert, um energieintensive Unternehmen im produzierenden Gewerbe angesichts hoher Energiepreise zu unterstützen. Dies sichert eine bezahlbare Energieversorgung und entlastet etwa 9.000 Unternehmen weiterhin um rund 1,7 Milliarden Euro von Energie- und Stromsteuern. Ab 2024 sollen die Begünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes reformiert werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.
-
Stärkung kleiner Brauereien: Die ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel, die eigentlich bis Ende 2022 befristet waren, wurden entfristet und dauerhaft beibehalten. Diese Regelung trat am 1. Januar 2023 in Kraft, um kleine und mittelständische Brauereien zu fördern.
-
Unterstützung der Gastronomie: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) wurde als Unterstützungsmaßnahme für die Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
-
Rechtssicherheit für die Landwirtschaft: Um den EU-rechtlichen Vorgaben im Umsatzsteuerrecht gerecht zu werden, wurde der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte im Jahr 2022 auf 9,5 Prozent angepasst und gesetzlich verankert. Für das Jahr 2023 wurde der Durchschnittssatz auf 9,0 Prozent gesenkt, um Rechtsstreitigkeiten auf EU-Ebene zu vermeiden.