Der Grundfreibetrag erfährt einen Anstieg: Im Steuerjahr 2023 wurde er im Vergleich zu 2022 um einen Betrag von 561 Euro auf insgesamt 10.908 Euro angehoben. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung um 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro geplant. Die Erhöhung des Grundfreibetrags bedeutet im Allgemeinen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Einkommensteuer zahlen müssen.
Die Entwicklung des im Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags im Überblick lautet wie folgt:
2022 - 10.347 Euro
2023 - 10.908 Euro
2024 - 11.604 Euro
Der Höchstbeitrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird an den Grundfreibetrag gebunden und ebenfalls erhöht.