Die Vereinfachung der Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice bringt folgende Änderungen mit sich:
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Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können weiterhin uneingeschränkt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, sofern dieses Zimmer den zentralen Ort für die gesamte geschäftliche und berufliche Tätigkeit darstellt. Alternativ dazu besteht nun die Möglichkeit, einen pauschalen Abzug in Höhe von 1.260 Euro zu wählen, anstatt die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer abzusetzen.
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Personen, die von zu Hause aus arbeiten, jedoch kein eigenes Arbeitszimmer besitzen, konnten bis Ende 2022 die Homeoffice-Pauschale beanspruchen. Diese betrug 5 Euro pro Tag, mit einem maximalen Jahresabzug von 600 Euro in der Einkommensteuererklärung. Die bisherige Homeoffice-Pauschale wird nun dauerhaft eingeführt und als Tagespauschale gehandhabt. Pro Tag, an dem von zu Hause aus gearbeitet wird, können Steuerzahler nun 6 Euro geltend machen. Der maximale Abzug wird auf 1.260 Euro erhöht, wodurch nun 210 statt zuvor 120 Homeoffice-Tage berücksichtigt werden können.