Die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung 2023 ermöglicht es den Steuerzahlern, bestimmte Kosten für ihr Homeoffice steuerlich geltend zu machen.
Um die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss das Homeoffice tatsächlich als Arbeitsstätte genutzt worden sein. Das bedeutet, dass dort regelmäßig und dauerhaft berufliche Tätigkeiten ausgeübt wurden. Gelegentliches Arbeiten von zu Hause aus reicht nicht aus, um die Pauschale geltend zu machen.
Die Kosten können pauschal abgezogen werden, ohne dass Belege oder Nachweise erforderlich sind. Doch Vorsicht: Das Finanzamt prüft sehr genau, ob Sie für die Tage im Homeoffice auch die Fahrtkostenerstattung gesenkt haben. Die Höhe der Pauschale variiert von Jahr zu Jahr und ist in der Regel im Steuerrecht festgelegt. Zum Beispiel betrug die Homeoffice-Pauschale im Jahr 2021 pauschal 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.
Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und erhöht. Pro Tag können Steuerpflichtige dann 6 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt.
Die Pauschale kann pro Person geltend gemacht werden, sodass Ehepaare oder Lebenspartner, die beide im Homeoffice arbeiten, diesen Betrag jeweils für sich beanspruchen können.
Um die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung anzugeben, müssen die entsprechenden Angaben im Mantelbogen der Steuererklärung gemacht werden. Hierfür gibt es ein extra Feld, in dem die Anzahl der Tage angegeben wird, an denen im Homeoffice gearbeitet wurde. Es ist ratsam, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, die die Nutzung des Homeoffice nachweisen, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Homeoffice-Pauschale nur eine von mehreren Möglichkeiten ist, um die Kosten für das Arbeiten von zu Hause aus steuerlich geltend zu machen. Alternativ kann auch eine detaillierte Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten vorgenommen werden, wobei hierfür Belege und Nachweise erforderlich sind. Arbeitnehmer sollten prüfen, welche Option für sie steuerlich günstiger ist. Im Allgemeinen deckt die Homeoffice-Pauschale die folgenden abzugsfähigen Kosten ab:
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Arbeitsmittel: Hierzu gehören die Kosten für Büromaterialien wie Stifte, Papier, Druckerpatronen, Toner, Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Stuhl), Computerhardware (z.B. Laptop, Monitor, Tastatur, Maus), sowie die Abschreibung dieser Geräte über die Nutzungsdauer.
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Internet- und Telefonkosten: Sie können einen Teil Ihrer monatlichen Internet- und Telefonrechnungen als abzugsfähige Kosten geltend machen, sofern sie beruflich genutzt werden. Dies kann jedoch komplex sein, da die private und berufliche Nutzung möglicherweise aufgeteilt werden muss.
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Strom- und Heizkosten: Ein Teil der Strom- und Heizkosten, der durch das Arbeiten im Homeoffice verursacht wird, kann ebenfalls abzugsfähig sein. Dies erfordert oft eine Schätzung, wie viel Energie während der Arbeitszeit verbraucht wird.
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Reparatur- und Reinigungskosten: Kosten für die Reparatur und Reinigung von Arbeitsräumen im Homeoffice können abzugsfähig sein.