Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen, der bisher erst für das Jahr 2025 geplant war, wird nun auf das Jahr 2023 vorgezogen. Diese Vorverlegung des vollständigen Abzugs bedeutet, dass die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 im Vergleich zur bisherigen Regelung um 4 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 2 Prozentpunkte steigen werden. Dies wird sich positiv auf die Steuerlast vieler Bürgerinnen und Bürger auswirken und zur Entlastung beitragen.