In der der Steuererklärung gilt folgendes für Sozialversicherungsbeiträge in Prozent vom Bruttolohn 2025:
| Anteil Arbeitnehmer*in | Anteil Arbeitgeber*in | Gesamter Beitrag
---|---|---|---
Rentenversicherung 2025* | 9,3 % | 9,3 % | 18,6 %
Krankenversicherung 2025** | 7,3 % | 7,3 % | 14,6 %
Pflegeversicherung 2025*** | 1,8 % | 1,8 % | 3,6 %
Arbeitslosenversicherung 2025 | 1,30 % | 1,30 % | 2,6 %
* Knappschaftliche Rentenversicherung: 24,7 Prozent.
** 2025 Der Zusatzbeitrag wird kassenindividuell festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen beträgt 2,5 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird auch 2025 wieder hälftig vom/n der Arbeitgeber*in getragen. Auch Rentner*innen zahlen nur die Hälfte.
*** In Sachsen gilt derselbe Gesamtbeitrag wie im übrigen Bundesgebiet. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich 2025 auf 2,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt nur 1,3 Prozent. In allen Bundesländern gilt eine einheitliche Erhöhung um 0,6 Prozent für kinderlose Arbeitnehmer*innen die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Diese zahlen die Arbeitnehmer allein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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