In der der Steuererklärung gilt folgendes für Aufwendungen:
Sonderausgaben sind bestimmte Aufwendungen, die das Finanzamt zwar als „persönlich veranlasst“ bewertet, aber trotzdem als abzugsfähig akzeptiert. Zunächst hat jeder eine Pauschale von 36 Euro im Jahr, für Ehepaare/Lebenspartnerschaften verdoppelt sich die Pauschale auf 72 Euro. Vorsorgeaufwendungen bilden für Arbeitnehmer*innen den wohl größten Sonderausgabenposten. Sie zahlen ihn in Form von Beiträgen zur Renten, Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung (siehe auch Altersvorsorge und Versicherungsbeiträge). Bestimmte Zahlungen von Unterhalt an ExPartner können ebenfalls mit erheblichen Beträgen steuersenkend wirken. Die als Sonderausgaben abzugsfähige Kirchensteuer betrifft sehr viele Menschen. Das gilt auch für Ausbildungskosten, Kinderbetreuungskosten und Spenden.
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Sonderausgaben tauchen gleich auf mehreren Formularen auf, zum Beispiel auf der Anlage „Sonderausgaben“, auf den Anlagen „Vorsorgeaufwand, Kind und Unterhalt“. Näheres finden Sie bei der jeweiligen Einzelposition.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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