In der der Steuererklärung gilt folgendes für Solidaritätszuschlag:
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist für die meisten Steuerzahler seit dem 01.01.2021 weggefallen. Die sog. Nullzone für den Soli beträgt im Jahr 2025 19.950 Euro. Für zusammenveranlagte Ehe/Lebenspartner 39.900 Euro. Bei einer zu zahlenden Einkommensteuer bis zu diesen Beträgen, wird kein Soli erhoben. Für darüberhinausgehende Steuerbeträge erfolgt in einer Milderungszone bis zu 100.000 Euro (Verheiratete 200.000 Euro) eine langsam ansteigende Belastung durch den Soli. Bei einem zu versteuernden Einkommen von über ca. 100.000 Euro (Verheiratete 200.000 Euro) ist weiterhin der volle Soli mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer (bzw. der Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften) zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist für die meisten Steuerzahler seit dem 01.01.2021 weggefallen. Die sog. Nullzone für den Soli beträgt im Jahr 2025 19.950 Euro. Für zusammenveranlagte Ehe/Lebenspartner 39.900 Euro. Bei einer zu zahlenden Einkommensteuer bis zu diesen Beträgen, wird kein Soli erhoben. Für darüberhinausgehende Steuerbeträge erfolgt in einer Milderungszone bis zu 100.000 Euro (Verheiratete 200.000 Euro) eine langsam ansteigende Belastung durch den Soli. Bei einem zu versteuernden Einkommen von über ca. 100.000 Euro (Verheiratete 200.000 Euro) ist weiterhin der volle Soli mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer (bzw. der Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften) zu zahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025